Vorsorge BLUES
Die Riester-Rente, benannt nach dem 1998 amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, wurde im Jahr 2002 ins Leben gerufen. Anlass für die Erschaffung dieses privaten Rentenmodells war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2001 und 2002. Mit dieser privaten Rentenversicherung soll die Rentenlücke geschlossen werden. Die Attraktivität dieser Altersvorsorge liegt in der Möglichkeit der Förderung durch den Staat. Das war auch der eigentliche Gedanke des damaligen Ministers, der hierdurch die Bürger dazu animieren wollte, privat für die Rente vorzusorgen. Denn bis zu dem Zeitpunkt hatte sich diesbezüglich noch nicht viel getan, obwohl den meisten Bürgern klar war, dass sie bei der Rente Einbußen hinzunehmen hätten.
Produkte, für die eine Riester-Förderung gezahlt wird, müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein und garantieren, dass eine Mindestrückzahlung der eingezahlten Beiträge erfolgt. Daher sind die in die Riester-Rente eingezahlten Beiträge eine sichere Geldanlage. Ob sie bei der geringen Mindestverzinsung auch lohnenswert ist, hängt stark von den familiären Verhältnissen ab. Zwar haben grundsätzlich alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und auch alle Beamten einen Anspruch auf die Förderung, allerdings steigt die Förderung mit der Anzahl der Kinder. Wer ledig ist, bekommt seit 2008 eine Förderung von 154 Euro, Verheiratete bekommen, wenn sie beide sparen, eine Förderung von 308 Euro und für jedes Kind wird eine Zulage in Höhe von 185 € gezahlt.
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